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Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Bis spätestens 17.12.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle eingerichtet haben.

Zu beachten sind hierbei:

  • Meldekanäle
  • Datenschutz
  • Zuständigkeit im Unternehmen
  • Bearbeitungsfristen
  • Datenaufbewahrung